Umfang
Zunächst geht es im ersten Gespräch darum, sich kennenzulernen und abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt. Wenn das der Fall ist, wird nach einer Eingangsdiagnostik ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Dann finden in der Regel 1-2 mal wöchentlich 50-minütige Einzel-Therapiesitzungen zu fest vereinbarten Terminen über einen längeren Zeitraum statt. Diagnostik und Behandlung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht nach STGB § 203.
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
Jede/jeder krankenversicherte Jugendliche, junge Erwachsene oder Eltern der Kinder können sich direkt an mich wenden, es ist keine Überweisung durch einen Arzt erforderlich.
Gesetzlich Krankenversicherte bringen bitte zum Erstgespräch Ihre Gesundheitskarte mit. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Sie können sich auch alleine – ohne Eltern – anmelden.
Privat Krankenversicherte sollten vor Aufnahme der Therapie die Bedingungen ihrer Krankenkasse erfragen.
Abrechnung und Honorar
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren und damit eine Leistung, die durch die Krankenkassen (gesetzliche und private Krankenkassen) erstattungsfähig ist. Die Abrechnung der Leistungen obliegt der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.
Kontakt
Der erste Kontakt kann telefonisch in den Sprechzeiten erfolgen, die sie im Ansagetext auf dem Anrufbeantworter erfahren.
Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit, mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen oder mich per E-Mail zu kontaktieren. Es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.